Fertigung Brennelemente Lingen ANF

Advanced Nuclear Fuels GmbH (siège social)
Am Seitenkanal 1
49811 Lingen
Tél : +49 591 9145 0

Framatome ANF in Ligen

Der Standort Lingen ist Hauptsitz der Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF), einer Tochtergesellschaft der Framatome GmbH.

Als Teil der Lieferkette für Kernbrennstoffe der Geschäftseinheit Fuel fertigt ANF Brennelemente für alle Reaktordesigns für Kunden weltweit. ANF liefert auch Komponenten und Brennstoff für Brennelementfertigungen der Framatome in den USA und Europa. Darüber hinaus verlassen sich Hersteller auf der ganzen Welt auf die Expertise von Lingen, wenn es um die Produktion von Maschinen und Anlagen für die Brennelementfertigung und damit verbundene Dienstleistungen geht.

Standort Fakten 

  • 400 Mitarbeiter

Kontaktieren Sie uns

Advanced Nuclear Fuels GmbH
Am Seitenkanal 1
49811 Lingen
+49 591 91450

Veröffentlichung unserer Betriebsberichte

Seit vielen Jahren veröffentlichen wir unsere Betriebsberichte und informieren damit zeitnah und transparent. Dies gilt selbstverständlich auch für den Fall von meldepflichtigen Ereignissen.

Herstellung von VVER-Brennelementen

Der Rechtsexperte Professor Dr. Wolfgang Ewer hat in einem neuen Gutachten die rechtlichen Aspekte des Genehmigungsprozesses ausführlich untersucht.

Prof. Dr. Ewer ist ein renommierter Sachverständiger auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts und war unter anderem bereits zu Fragen um die Kerntechnik für das Bundesumweltministerium tätig.

Einige Zitate aus seinem Gutachten:

„Die Annahme, bei §7 Abs. 2 AtG wäre den Behörden noch Ermessen über die Erteilung oder Versagung einer atomrechtlichen Anlagengenehmigung eingeräumt, erweist sich nach den heutigen gesetzlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen als verfassungswidrig“.

„Die Verlagerung der Herstellung der Brennelemente nach Deutschland, die mit der Änderung und dem geänderten Betrieb der Anlage der ANF in Lingen bezweckt wird, würde somit … vielmehr eine Verbesserung der Sicherheitslage mit sich bringen.“

Lesen sie das ganze Gutachten
Jul. 02, 2024 • pdf – 3.47Mo

Die WELT hat sich auch mit dem Gutachten und dem Lingener Genehmigungsantrag beschäftigt und Ihre Analyse am 29. Juni Online und am 30. Juni in der WELT AM SONNTAG veröffentlicht.

Lesen Sie den gesamten Online-Artikel.
Lesen Sie den längeren Artikel, der am 30. Juni in der WELT AM SONNTAG gedruckt war

Das Thema wurde am 6. Februar 2024 auch im Lingener Stadtrat behandelt. Nach einer Aussprache zu dem Projekt kam es zur Abstimmung, in der 28 der 36 Stimmen für das Projekt abgegeben wurden.

Lesen Sie das Protokoll der Stadtratsitzung (Top 6)

 

Mehr erfahren

Hintergrundinformationen zum Genehmigungsantrag der Advanced Nuclear Fuels GmbH zur Herstellung von VVER-Brennelementen

Liste der Veröffentlichungen

Aktuelle Betriebsberichte

Was sind meldepflichtige Ereignisse?

In kerntechnischen Anlagen müssen Zwischenfälle mit möglichen sicherheitsrelevanten Auswirkungen anhand der sogenannten INES-Skala bewertet werden. Die Abkürzung INES kommt aus dem Englischen und steht übersetzt für Internationale Skala für nukleare und radiologische Ereignisse. Ziel dieser Bewertung ist es, die Verständigung zwischen der Fachwelt, den Medien und der Öffentlichkeit bei einem Zwischenfall zu vereinfachen. Die einheitliche Bewertung ermöglicht es so jedem, schnell und präzise abzuwägen, welche Sicherheitsrelevanz der Vorfall hat.

Die INES-Skala hat insgesamt 7 Stufen: Diese reichen von 0 (Ereignis ohne oder mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung) bis 7 (Katastrophaler Unfall). Bei der Bewertung eines Zwischenfalls werden verschiedene Kriterien berücksichtigt, die sich in drei Kategorien unterteilen lasen: 1. Auswirkungen auf Mensch und Umwelt (z.B. durch eine Freisetzung radioaktiver Stoffe), 2. Auswirkungen auf radiologische Barrieren und Überwachungsmaßnahmen in Anlagen (z.B. erhöhte Strahlungswerte innerhalb der kerntechnischen Anlage selbst) und 3. Beeinträchtigung der Sicherheitsvorkehrungen in der kerntechnischen Anlage. Eine Bewertung mit der Stufe 0 bedeutet, dass der Zwischenfall auf keine dieser drei Bereiche Auswirkungen gehabt hat.

Wer nimmt die Einschätzung laut INES-Skala vor?

Zunächst erfolgt die Einstufung in die INES-Skala durch den Betreiber der kerntechnischen Anlage, in der es zu einem Zwischenfall gekommen ist. Dies erfolgt anhand eines strengen Kriterienkatalogs, der von der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) entwickelt wurde. Diese Einschätzung teilt der Betreiber anschließend der für das Bundesland zuständigen Atomaufsichtsbehörde mit, die nachfolgend die Einstufung durch Sachverständige überprüft.

Was ist ein meldepflichtiges Ereignis und was ist ein „Störfall“?

Ein meldepflichtiges Ereignis ist eine technische Störung, die vom Normalbetrieb abweicht, aber keine oder nur geringe Auswirkungen auf die Sicherheit des Betriebs hat. Erst ab Stufe 4 der INES Skala spricht man von einem Unfall, darunter von einem Störfall oder Zwischenfall. Störfälle der Stufen 4 bis 7 sind mit radiologischen Konsequenzen für Mensch und Umwelt verbunden. Meldepflichtigen Ereignisse der Stufe 0 sind beispielsweise Ventile, die nicht mehr bestimmungsgemäß funktionieren und ersetzt werden müssen. Sie haben keine Auswirkungen auf die Sicherheit, eine Bezeichnung als „Störfall“ ist daher falsch.

Über die meldepflichtigen Ereignisse in kerntechnischen Anlagen in Deutschland wird auf der Seite der BASE (Bundesamt für die Sicherheit der kerntechnischen Entsorgung) berichtet.